Gesetzesänderung: Bessere Ausbildung zur Pflegefachassistenz

17.04.2026
Im Vordergrund liegt ein Formular zur neuen Pflegefachassistenzausbildung, im Hintergrund stehen drei Frauen nebeneinander

Veränderte Bedingungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft

Die Reform der Pflegeassistenzausbildung in Deutschland ist beschlossene Sache und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Das neue Gesetz vereinheitlicht die Ausbildung bundesweit. Bisher gab es 27 unterschiedliche Landesregelungen, künftig wird es ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geben. Was sich für unsere Auszubildenden ändert?

Statt wie bisher in NRW werden die angehenden Pflegefachassistent*innen nicht mehr in zwölf Monaten auf ihren Beruf vorbereitet. Stattdessen wird die Ausbildung 18 Monate (in Vollzeit) dauern. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung. „Die Verlängerung bedeutet eine bessere Ausbildung“, sagt Heike Bentlage, Leiterin der Pflegefachschule in Gütersloh. Sie bietet eine fundiertere theoretische Ausbildung und mehr Praxiszeiten. „Die einjährige Ausbildung war sehr kompakt, so dass wenig Raum blieb, Inhalte zu vertiefen bzw. Randthemen der Ausbildung zu behandeln.“ Durch die bessere Qualifizierung sollen Pflegefachassistent*innen künftig auch mehr Verantwortung übernehmen können.

Vorteile der generalistischen Ausbildung

Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet. Das heißt, sie umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen: stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege. Dies ermöglicht im Berufsleben vielseitigere Einsatzmöglichkeiten und damit bessere Karrierechancen. Dass die generalistische Pflegefachkraftausbildung auf der nunmehr generalistischen Pflegefachassistenzausbildung aufbaut, hat zwei weitere Vorteile: Eine spätere Weiterqualifizierung zur Pflegefachperson (dreijährige Ausbildung) kann verkürzt werden, wenn bereits ein Abschluss als Fachassistenzkraft vorliegt. Umgekehrt können Menschen, die die Fachkraftausbildung abbrechen, erleichtert den Abschluss als Pflegefachassistenzkraft erhalten.

Dank der bundesweiten Vereinheitlichung der Ausbildung können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz auch leichter in ein anderes Bundesland wechseln.

„Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Fachkräftesicherung für die Pflege in Deutschland“, sagt Heike Bentlage abschließend.

 

Die wichtigsten Infos in aller Kürze:

Start der Ausbildung bei uns geplant

• in Gütersloh: 1.08.2027

• in Enger/Bünde: 1.09.2027

Dauer

18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung

Zugangsvoraussetzungen

In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich

Vergütung

Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung

Rahmenbedingungen

Aktuell fehlen noch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und die Finanzierungsverordnung, beides ist für Mitte 2026 angekündigt.