Was bedeutet "Generalistik" bzw. "generalistische Pflegeausbildung"?

Generalistik bedeutet die Zusammenführung mehrerer Berufe zu einem gemeinsamen neuen Berufsbild.

Mit dem Pflegeberufegesetz entsteht ein neues Berufsbild Pflege durch die Zusammenführung der drei bisherigen Pflegefachberufe in den Bereichen der “Altenpflege”, “Gesundheits- und Krankenpflege” und “Gesundheits- und Kinderkrankenpflege”.

Die neue, generalistische Ausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen diesen Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.

Der mit der generalistischen Ausbildung eröffnete Zugang zu den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Pflege – von der Akutpflege über den ambulanten Bereich bis zur Langzeitpflege – ermöglicht es den Pflegekräften, ihre Berufstätigkeit noch besser an ihre eigene persönliche Entwicklung und Lebenssituation anzupassen.

(Quelle: vgl. Bundesministerium für Gesundheit)

Warum gibt es ab Januar 2020 einen neuen Pflegeberuf?

Ziel der Reform ist es, allen Menschen, die sich für den Pflegeberuf interessieren, eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung anzubieten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen Rechnung trägt.

Die demografische Entwicklung prägt und verändert unsere Gesellschaft. Derzeit sind die Ausbildungen in der Kranken- und Kinderkrankenpflege einerseits und Altenpflege andererseits getrennt geregelt, weisen jedoch inhaltlich große Überschneidungen auf. Der Pflegebedarf und die Versorgungsstrukturen ändern sich beständig und damit auch die Anforderungen an die pflegerische Versorgung und an das Pflegepersonal. Pflegefachkräfte in Pflegeeinrichtungen müssen zunehmend auch chronisch und mehrfach erkrankte Menschen versorgen. Und Pflegekräfte im Krankenhaus benötigen Kenntnisse im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen, die zum Teil auch unter Demenz leiden. Zudem werden in Zukunft noch mehr Pflegefachkräfte benötigt.

Die Ausbildung in der Pflege muss daher attraktiv und zukunftsfähig gemacht werden. Mit dem Pflegeberufegesetz wird eine langjährig vorbereitete Reform umgesetzt: Dies trägt dazu bei, die Qualität in der Pflege weiter zu verbessern und die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen. Dabei wird auch das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft.

Durch die Reform werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung mit einheitlichem Berufsabschluss als “Pflegefachfrau/Pflegefachmann zusammengeführt. In der neuen sogenannten “generalistischen” Pflegeausbildung werden unter Berücksichtigung des pflegewissenschaftlichen Fortschritts übergreifende pflegerische Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen und allen Versorgungsbereichen vermittelt: in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

Warum wird der Pflegeberuf nun noch attraktiver?

Der Bedarf an Pflegefachkräften und der Wettbewerb aller Berufe um Auszubildende nehmen weiter zu. Mit dem Pflegeberufegesetz wird sowohl die Attraktivität der Pflegeausbildung als auch die des Pflegeberufs gesteigert.

Die Qualität der Ausbildung wird durch eine bessere Anleitung und Begleitung der Auszubildenden durch Ausbildungseinrichtung und Pflegeschule weiter erhöht. Zur Sicherstellung einer hohen Ausbildungsqualität werden Mindestanforderungen an Pflegeschulen festgelegt. Dazu sind höhere berufliche Anforderungen an Schulleitungen und Lehrkräfte, insbesondere eine Anhebung des Qualifikationsniveaus, vorgesehen. Pflegeschulen haben darüber hinaus eine angemessene Zahl an fachlich und pädagogisch qualifizierten Lehrkräften zu beschäftigen und nachzuweisen.

Die neue generalistische Berufsausbildung wird bundesweit noch mehr und vielfältigere wohnortnahe Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten bieten und EU-weit anerkannt werden. Für die Absolventinnen und Absolventen dieser Ausbildung eröffnen sich zusätzliche Wechsel-, Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten in allen Bereichen der Pflege.

Durch die Einführung eines generalistischen Pflegestudiums werden zusätzliche Qualifizierungs- und Karrieremöglichkeiten eröffnet. Für alle Pflegefachkräfte werden Aufgaben festgelegt, die ausschließlich von diesen aufgrund der dafür benötigten Qualifikation übernommen werden dürfen (zum Beispiel die Festlegung des individuellen Pflegebedarfs oder die Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses). Das trägt zu einer weiteren Aufwertung des Berufsbildes Pflege bei.

(Quelle: vgl. Bundesministerium für Gesundheit)

Ziele der Ausbildung

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen und der zugrunde liegenden Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion.

Lebenslanges Lernen wird dabei als ein Prozess der eigenen beruflichen Biographie verstanden und die fortlaufende persönliche und fachliche Weiterentwicklung als notwendig anerkannt.

Pflege umfasst dabei sowohl präventive, kurative, rehabilitative, palliative als auch sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie ihre Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender. 

Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen
1. die folgenden Aufgaben selbstständig auszuführen:

  • Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege, 
  • Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses, 
  • Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen,
  • Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege, 
  • Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen, 
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen, 
  • Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie die Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten, 
  • Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes und Durchführung von Maßnahmen in Krisen und Katastrophensituationen, 
  • Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten sowie Mitwirkung an der praktischen Ausbildung von Angehörigen von Gesundheitsberufen,

2. ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,

3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten und dabei individuelle, multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit zu entwickeln sowie teamorientiert umzusetzen.

Während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann werden ein professionelles, ethisch fundiertes Pflegeverständnis und ein berufliches Selbstverständnis entwickelt und gestärkt.

Dauer und Durchführung der Ausbildung

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung; der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt. Der theoretische und praktische Unterricht wird an staatlichen oder staatlich anerkannten Pflegeschulen erteilt.

Die praktische Ausbildung findet beim Träger der praktischen Ausbildung statt und gliedert sich über die gesamten drei Ausbildungsjahre in verschiedene Pflichteinsätze.

Die Einsatzgebiete:

  • allgemeine Akutpflege in stationären Einrichtungen (Krankenhaus)
  • allgemeine Langzeitpflege in stationären Einrichtungen (z.B. Pflegeheim)
  • allgemeine ambulanten Akut- und Langzeitpflege (Pflegedienst, Wohn- / Hausgemeinschaften)
  • pädiatrische Versorgung
  • allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrische Versorgung 
  • weitere Einsätze in anderen, zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte geeignete Einrichtungen